(1) Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister als stimmberechtigter Vorsitzender zehn Stadtvertreter an. Die Stadtvertretung wählt neben diesen zehn weitere als stellvertretende Hauptausschussmitglieder.
(2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften
Weiterlesen Aufgabengebiet des Hauptausschusses
“Prüfung der Jahresrechnung, Einhaltung des Haushaltsplanes, Einhaltung der Vorschriften über die Verwaltung”
(siehe Geschäftsordnung)
Der Rechungsprüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Deshalb wird es natürlich keine Berichte über seine Tätigkeit auf dieser Webseite geben.
Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege,
Abfallkonzepte, Verkehrsangelegenheiten,
Angelegenheiten des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV)
Altenbetreuung, Behinderten- und
Seniorenförderung, Sozialwesen, Schutz und
Förderung der Familie sowie der Gleichstellung
von Frauen und Männern
Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen,
Kulturförderung, Jugendförderung,
Sportentwicklung, Angelegenheiten der
Kindertagesstätten
Stadtentwicklung, Bauleitplanung,
Wirtschaftsförderung, Tourismus, Hoch-, Tief- und
Straßenbauangelegenheiten, einschließlich der
Angelegenheiten der Widmung, Einziehung und
Teileinziehung von öffentlichen Straßen,
Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen
Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren,
Beiträge und sonstige Abgaben, Grundstücksangelegenheiten, Beteiligungsverwaltung