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Aufgabengebiet des Hauptausschusses

(1) Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister als stimmberechtigter Vorsitzender zehn Stadtvertreter an. Die Stadtvertretung wählt neben diesen zehn weitere als stellvertretende Hauptausschussmitglieder.

(2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften

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Aufgabengebiet des Rechnungsprüfungsauschuss

 

“Prüfung der Jahresrechnung, Einhaltung des Haushaltsplanes, Einhaltung der Vorschriften über die Verwaltung” 
(siehe Geschäftsordnung)

Der Rechungsprüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Deshalb wird es natürlich keine Berichte über seine Tätigkeit auf dieser Webseite geben.

Aufgabengebiet des Umweltauschusses

Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege,

Abfallkonzepte, Verkehrsangelegenheiten,

Angelegenheiten des öffentlichen

Personennahverkehrs (ÖPNV)

Aufgabengebiet des Sozialauschusses

 

Altenbetreuung, Behinderten- und

Seniorenförderung, Sozialwesen, Schutz und

Förderung der Familie sowie der Gleichstellung

von Frauen und Männern

 

Aufgabengebiet des Kultur- und Bildungsausschuss

 

Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen,

Kulturförderung, Jugendförderung,

Sportentwicklung, Angelegenheiten der

Kindertagesstätten

Aufgabengebiet des Stadtentwicklungsauschuss

 

Stadtentwicklung, Bauleitplanung,

Wirtschaftsförderung, Tourismus, Hoch-, Tief- und

Straßenbauangelegenheiten, einschließlich der

Angelegenheiten der Widmung, Einziehung und

Teileinziehung von öffentlichen Straßen,

Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen

 

Aufgabengebiet des Finanz- und Grundstücksausschuss

Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren,
Beiträge und sonstige Abgaben, Grundstücksangelegenheiten, Beteiligungsverwaltung