Archive

Aufgabengebiet des Hauptausschusses

(1) Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister als stimmberechtigter Vorsitzender zehn Stadtvertreter an. Die Stadtvertretung wählt neben diesen zehn weitere als stellvertretende Hauptausschussmitglieder.

(2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften

Weiterlesen Aufgabengebiet des Hauptausschusses